Verein für angewandte Lernforschung
und individuell berufliche Förderung e.V.

Außerschulische Hilfsmöglichkeiten

Wenn die Schule bestätigt, dass eine innerschulische Förderung die vorhandene Teilleistungsstörung (Legasthenie und/oder Dyskalkulie) bzw. die seelische Behinderung nicht ausreichend behandeln kann und die/der Kinder- und JugendlichenpsychiaterIn eine Diagnostik nach dem ICD 10 gestellt hat, fällt die außerschulische Förderung nach § 35a SGB VIII in den Bereich der Jugendämter.

Die umfassende, multiaxiale Diagnostik nach dem ICD 10 wird von den Jugendämtern verlangt, wenn es um die Finanzierung einer Therapie im Bereich Legasthenie / Dyskalkulie geht.

Voraussetzung für eine Finanzierung durch das Jugendamt ist, dass, nach Antragstellung durch die Eltern, der Wortlaut des § 35a SGB VIII auf Grund einer Teilleistungsstörung erfüllt ist.

Um Ihrem Kind unnötige Doppeltestungen zu ersparen, ist es ratsam, sich vorab beim zuständigen Jugendamt über die notwendigen Begutachtungen zu informieren.

Bei jungen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr und in begründeten Einzelfällen bis einschließlich des 26. Lebensjahres (wenn bereits eine Jugendhilfemaßnahme stattgefunden hat) kann eine Kostenübernahme durch das Jugendamt über die Eingliederungshilfe nach § 41 SGB VIII erfolgen und zwar über die sogenannte „Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung“.

Es handelt sich hier um ein Bundesgesetz, das Kind hat einen Rechtsanspruch auf diese Leistung des Jugendamtes, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Privatzahlung

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, selbst für die Kosten einer Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie aufzukommen.

Die Kosten für die Einzeltherapie bei A-L-F e.V. entnehmen Sie bitte der Preisliste (pdf).

A-L-F e.V. ist eine von den Jugendämtern anerkannte therapeutische Einrichtung im Bereich außerschulischer Hilfen.
 

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